Zugangsbedingungen für Verfahrensakten
Bedingungen für den Zugang zu Akten und Dokumenten aus laufenden Verfahren, die auf JustizAssistent veröffentlicht sind. Gültig ab 1. Juni 2026.
Die auf JustizAssistent veröffentlichten Verfahrensakten laufender Verfahren unterliegen besonderen Zugangs- und Nutzungsbedingungen. Der Zugang ist nach Nutzergruppe differenziert. Mit dem Abruf der geschützten Inhalte erklärt sich die zugreifende Person mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden.
Zugang für Medienvertreter
Berechtigte: Journalistinnen und Journalisten, Redaktionen sowie akkreditierte Medienvertreter mit nachgewiesener Pressezugehörigkeit.
Zugangsweg: Kostenloser Zugang nach Prüfung der Pressezugehörigkeit. Anfrage per Kontaktformular mit Nachweis (Presseausweis, Redaktionsschreiben oder vergleichbar).
Nutzungsbedingungen: Inhalte dürfen für journalistische Berichterstattung genutzt werden. Direkte Zitate sind mit Quellenangabe «JustizAssistent / Lehder ./. [Gegenseite]» zu versehen. Eine Weiterverbreitung vollständiger Aktenauszüge ohne redaktionellen Kontext ist untersagt.
Haftungsausschluss: Die veröffentlichten Dokumente repräsentieren den Stand des Verfahrens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Spätere Änderungen, Rücknahmen oder Urteile werden separat dokumentiert.
Zugang für Privatpersonen
Berechtigte: Natürliche Personen, die nicht im Rahmen einer gewerblichen, journalistischen oder behördlichen Tätigkeit handeln.
Zugangsweg: Registrierung auf JustizAssistent. Nach Bestätigung der E-Mail-Adresse wird ein persönlicher Zugangscode per E-Mail zugestellt. Der Code ist nicht übertragbar.
Nutzungsbedingungen: Inhalte dürfen ausschließlich zur persönlichen Information genutzt werden. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung ist ohne schriftliche Genehmigung untersagt. Screenshots und Ausdrucke für den persönlichen Gebrauch sind gestattet.
Hinweis: Die Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine anwaltliche Begleitung in eigenen Verfahren.
Zugang für Unternehmen (nicht Presse)
Berechtigte: Juristische Personen, Anwaltskanzleien, Rechtsschutzversicherungen, Beratungsunternehmen und sonstige gewerbliche Nutzer, die nicht als Presseorgan tätig sind.
Zugangsweg: Lizenzvereinbarung erforderlich. Anfrage per Kontaktformular. Der Zugang wird nach Prüfung und Unterzeichnung der Lizenzvereinbarung freigeschaltet. Kosten nach Vereinbarung.
Nutzungsbedingungen: Die Nutzung ist auf den im Lizenzvertrag definierten Zweck beschränkt. Eine Weitergabe an Dritte ausserhalb des lizenzierten Unternehmens ist unzulässig. Bei Nutzung in internen Berichten oder Gutachten ist die Quelle zu nennen.
Besonderer Hinweis: Unternehmen, die selbst Partei oder Beteiligte in den veröffentlichten Verfahren sind, erhalten keinen privilegierten Zugang. Für sie gelten dieselben Bedingungen wie für alle anderen Unternehmen.
Zugang für Gerichtsmitarbeiter und Behördenangestellte
Berechtigte: Richterinnen und Richter, Rechtspfleger, Gerichtsschreiber, Staatsanwälte sowie Mitarbeiter von Behörden mit direktem Bezug zu den veröffentlichten Verfahren.
Zugangsweg: Kostenloser Zugang nach Nachweis der dienstlichen Stellung. Anfrage per Kontaktformular mit Angabe von Dienstbezeichnung, Gericht/Behörde und Bezug zum Verfahren. Ein Dienstausweis oder offizielles Schreiben auf Briefbogen ist beizufügen.
Nutzungsbedingungen: Der Zugang dient ausschließlich der dienstlichen Information und Verfahrensvorbereitung. Eine private Nutzung oder Weitergabe ausserhalb des Dienstwegs ist unzulässig. Die veröffentlichten Inhalte repräsentieren die Perspektive des Einreichers — sie ersetzen keine amtlichen Akten und begründen keine Befangenheit.
Transparenzhinweis: Der Zugang von Gerichtsmitarbeitern zu öffentlich veröffentlichten Verfahrensinformationen ist rechtlich unbedenklich. JustizAssistent behält sich vor, bei Hinweisen auf missbräuchliche Nutzung den Zugang zu entziehen und den Vorgang zu dokumentieren.
Allgemeine Bestimmungen
JustizAssistent veröffentlicht Verfahrensinformationen im Rahmen des Grundrechts auf freie Meinungsäusserung und Informationsfreiheit. Sämtliche Tatsachenbehauptungen sind durch Originaldokumente belegt, die auf Anfrage eingesehen werden können.
Ein Anspruch auf Zugang besteht nicht. JustizAssistent kann Zugangscodes jederzeit widerrufen, insbesondere bei Verletzung dieser Bedingungen, bei Missbrauch oder auf gerichtliche Anordnung.
Anfragen, Beschwerden und Rechtshinweise richten Sie bitte an die im Impressum genannte Kontaktadresse.