Schweizer Bundesgericht · Letzte Instanz
Bundesgericht (BGer)
Oberstes Gericht der Schweiz in Lausanne. Letztinstanzliche Beschwerde in Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten.
Typische Verfahren
- Beschwerde in Zivilsachen (Streitwert grds. > CHF 30.000)
- Beschwerde in Strafsachen
- Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten
- Subsidiäre Verfassungsbeschwerde
- Grundrechtsverletzungen durch kantonale Behörden
Hinweis: Beschwerdefrist: 30 Tage. Streitwertgrenze für Zivilsachen grundsätzlich CHF 30.000 (CHF 15.000 in Arbeits- und Mietstreitigkeiten). Kein freier Zugang — beschränkte Kognition.
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