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Schweizer Bundesgericht · Letzte Instanz

Bundesgericht (BGer)

Oberstes Gericht der Schweiz in Lausanne. Letztinstanzliche Beschwerde in Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten.

Typische Verfahren

  • Beschwerde in Zivilsachen (Streitwert grds. > CHF 30.000)
  • Beschwerde in Strafsachen
  • Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten
  • Subsidiäre Verfassungsbeschwerde
  • Grundrechtsverletzungen durch kantonale Behörden
Hinweis: Beschwerdefrist: 30 Tage. Streitwertgrenze für Zivilsachen grundsätzlich CHF 30.000 (CHF 15.000 in Arbeits- und Mietstreitigkeiten). Kein freier Zugang — beschränkte Kognition.
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